Die Logopädie ist Teil der medizinischen Versorgung
und beinhaltet
die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen,
aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Ich arbeite als Wahltherapeutin und je nach Krankenkasse werden 50–80% (bei Zusatzversicherung bis 100%) der Kosten refundiert. Vorraussetzung dafür ist eine Verordnung vom Facharzt für HNO oder Neurologie (je nach Störungsbild), die vom Chefarzt Ihrer Kasse bewilligt werden muss.
Diese Bewilligung kann bei jeder Bezirksstelle eingeholt werden.
Zur Refundierung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie nach erfolgter Bezahlung gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Kasse einreichen können (= Wahl-Logopädin).
Sofern sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kann, je nach Vertrag, der Selbstbehalt geltend gemacht werden.